Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags
Solothurn
Alle dem GAV Solothurn unterstellten Arbeitnehmenden bezahlen einen monatlichen Solidaritätsbeitrag von 5 CHF. Den Mitgliedern des SBK wird dieser Beitrag entsprechend der Anzahl Beschäftigungsmonate im betreffenden Jahr (d.h. max. 60 CHF pro Jahr) auf Antrag zurückerstattet.