Freiberufliche Pflegefachpersonen: Einschränkung neuer Zulassungen zur Abrechnung zulasten der OKP

Valais

Ab dem 1. Juli 2026 werden im Kanton Wallis keine neuen Zulassungen für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mehr erteilt.


curacasa, hat die Medienmitteilung des Kantons Wallis «Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 21. Juli 2026 mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Ohne vorgängige Konsultation mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Staatsrat beschlossen hat, ab 1. Juli 2026 keine neuen Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der OKP für Leistungserbringer der ambulanten Pflege mehr zu erteilen. Gerade bei einer derart weitreichenden Massnahme wie der Begrenzung neuer Zulassungen zur Tätigkeit zulasten der OKP wäre es wünschenswert und zu erwarten gewesen, die Vertretung der betroffenen Berufsgruppe in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Auch wenn die Berufsausübungsbewilligung weiterhin beim Kanton beantragt werden kann, ist eine wirtschaftlich tragfähige freiberufliche Pflegetätigkeit ohne Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP faktisch nicht möglich, da die erbrachten Leistungen nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden.

Diese bedauerliche Massnahme nimmt Pflegefachpersonen einen wichtigen beruflichen Entwicklungspfad und entzieht vielen eine attraktive Alternative zum Verbleib im Pflegeberuf. Anstatt dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, droht sie diesen weiter zu verschärfen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass sich die Versorgungskosten erhöhen und die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten langfristig verschlechtert.

Rechtsgrundlage der Massnahme bilden die Verordnung über die Planung und Finanzierung der Langzeitpflege (VPFL; SGS 805.10) des Kantons Wallis sowie Art. 55b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).

Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass vollständige Gesuche um Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP, die vor dem 1. Juli 2026 eingereicht wurden, nach bisherigem Recht behandelt werden. Sie fallen somit nicht unter die neue Einschränkung.

Trotz der Begrenzung kann das zuständige Departement in begründeten Ausnahmefällen Zulassungen erteilen, sofern dies zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung erforderlich ist. Solche Ausnahmen sind insbesondere für betreute Wohnformen in Verbindung mit einem Pflegeheim, Regionen mit unzureichender pflegerischer Versorgung oder Projekte von öffentlichem Interesse vorgesehen. Zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch nicht bekannt, in welchem Umfang freiberufliche Pflegefachpersonen von diesen Ausnahmeregelungen profitieren können und nach welchen Kriterien diese angewendet werden.

Die kantonalen Behörden haben angekündigt, die Auswirkungen der Massnahme zu evaluieren, ohne jedoch einen konkreten Zeitplan festzulegen. Wir erwarten nun, dass sie transparent darlegen, auf welche Daten sie ihren Entscheid gestützt haben. Ebenso erwarten wir, dass curacasa künftig in den Evaluationsprozess einbezogen wird, damit eine rasche Aufhebung der Begrenzung und die Wiederzulassung neuer freiberuflicher Pflegefachpersonen zur Tätigkeit zulasten der OKP geprüft werden kann.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Begrenzung nur dann aufrechterhalten wird, wenn ihre Wirksamkeit nachgewiesen ist und sie sich als sachlich gerechtfertigt, verhältnismässig und rechtsgleich erweist.

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